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Kehricht/Papiersammlung/Altoel etc.
 

Hauskehricht

Die Abfuhr erfolgt alle 14 Tage, jeweils am Dienstag Vormittag, ab 08.00 Uhr und wird in der Kehrichtverbrennungsanlage in Thun abgeliefert. Das Abfallgut sollte erst am Abfuhrtag bereit gestellt werden, da die Säcke sonst durch Hunde und Füchse aufgerissen werden. In den nachfolgenden Merkblättern zum Herunterladen finden Sie Angaben zur Kehrichtabfuhr (Daten), zum Häckselservice, zur Grünabfuhr,  Sperrgutabfuhr, Papiersammlung, zum Altmetall,  Altöl usw.:


Klicken Sie hier für den Abfallkalender.

Klicken Sie hier für die Grünabfuhr und den Häckseldienst.

Klicken Sie hier für das Abfallmerkblatt Entsorgunsstellen.



Sie können in der Gemeindeverwaltung Kehrichtmarken beziehen:

Kehrichtmarken

      35l

       1 Bogen à 5 Marken

      Fr.

      9.50

Kehrichtmarken

  60l

  1 Bogen à 5 Marken

  Fr.

  16.00

Kehrichtmarken

110l

1 Bogen à 5 Marken

Fr.

29.00

Sperrgutmarken

 

pro Stück

Fr.

39.00

 

Verbrennen von Abfällen im Freien
Die nachstehende Auflistung soll wieder einmal in Erinnerung rufen, welche Materialien verbrannt werden dürfen und wo ein Verbrennen absolut verboten ist.

Wald, Feld- und Gartenabfälle:
Trockene, natürliche Wald-, Feld-, und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn wenig Rauch entsteht. Sollten trockene Ast- und Holzhaufen verbrannt werden, sind diese vorher umzuschichten (Unterschlupf für Kleintiere). Stark rauchende und mottende Feuer sind hingegen nicht gestattet.

  • Verbrennen von Abfällen:
    Das Verbrennen von Abfällen wie Papier, Karton, Alt- und Restholz aus Abbrüchen oder von Schreinereien ist im Freien grundsätzlich verboten.
  • Grill- und Lagerfeuer:
    Feuer bei besonderen Anlässen sowie Grillfeuer sind problemlos, sofern dafür natürliches Holz oder Holzkohle verwendet wird. Es ist darauf zu achten, dass keine lästigen Rauch- und Geruchseinwirkungen entstehen, welche die Nachbarn stören.

Wir bitten Sie, im Sinne der Gesetzgebung und des Umweltschutzes zu handeln. Ein entsprechendes Merkblatt, welches im Detail Auskunft gibt, kann bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bezogen werden.

 

 

 

 

 

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