Wann benötige ich eine Baubewilligung?
Grundsätzlich bedarf jede wesentliche Aenderung von Bauten und Anlagen einer Baubewilligung. Insbesondere dann, wenn das Bauvorhaben anderweitige Vorschriften zu berücksichtigen hat (bspw. Brandschutzvorschriften etc.).
Wir empfehlen, die Bewilligungspflicht vorgängig bzw. bereits in der Planungsphase bei der Gemeindeverwaltung abzuklären.
Wo muss ich ein Baugesuch einreichen?
Auf der Bauverwaltung der Gemeinde. Diese prüft sämtliche eingehenden Baugesuche formell und materiell auf Vollständigkeit und allfällige Mängel. Sie entscheidet, ob das kleine oder das ordentliche Bewilligungsverfahren durchzuführen ist und überprüft die Zuständigkeit. Sobald sämtliche Fachberichte vorliegen, entscheidet die Baukommission oder der Gemeinderat über das Gesuch. Gesuche in der Kompetenz des Regierungsstatthalters werden unverzüglich an diesen zur Bearbeitung weitergeleitet.
Wo erhalte ich die notwendigen Formulare?
Baugesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung Trimstein verlangt werden.
Klicken Sie hier um die Formulare online auszufüllen.
Klicken Sie hier für den Zonenplan Trimstein. Das Baureglement finden Sie unter Online/Erlasse. |